Kaltenasen
Ein gut erzogener Hund besitzt
das Privileg der größtmöglichen Freiheit!
 
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Geprüfte und anerkannte Sachverständige LHundG NRW Michaela Lorenz.

Als anerkannte Sachverständige nach dem Landeshundegesetz NRW bin ich berechtigt, Verhaltensprüfungen zur Leinen- und/oder Maulkorbbefreiung für Hunde bestimmter Rassen nach §10 durchzuführen.
Für Hunde nach §3 wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt.
Hunde, die unter §10 des Landeshundegesetzes NRW fallen, haben eine Leinen - und Maulkorbpflicht.
Um eine Befreiung der Maulkorb - und/oder Leinenpflicht zu erreichen, können Sie mit Ihrem Hund eine Verhaltensprüfung absolvieren.
Während der Verhaltensprüfung wird das Verhalten Ihres Hundes in verschiedenen Alltagssituationen getestet.
Z.B. bei:
Begegnungen mit fremden Menschen, mit Menschen die sich auffällig verhalten und bei Begegnungen mit fremden Hunden – auch mit Hunden gleichen Geschlechtes.
Ungewöhnlichen Reizen, wie z.B. das Aufspannen eines Regenschirmes oder das Fallenlassen eines Gegenstandes in unmittelbarer Nähe des Hundes, sollte der Hund entspannt begegnen.
Ebenfalls sollte Ihr Hund über einen gewissen Grundgehorsam verfügen, d.h. er sollte z.B. abrufbar sein – auch in Gegenwart von Artgenossen. Das Herausgeben eines Spielzeuges an Sie, gehört auch dazu.
Ihr Hund muss ein umweltsicheres und sozialverträgliches Verhalten zeigen.
Nach bestandener Prüfung stelle ich Ihnen eine Bescheinigung zur Vorlage beim Ordnungsamt aus, mit der Sie dann eine Befreiung von der Leinen - und/oder Maulkorbpflicht beantragen können.
Prüfungskosten: 75€
Prüfungstermine: Nach Vereinbarung
Bevor Sie jedoch an einer Verhaltensprüfung teilnehmen können, müssen Sie den Sachkundenachweis gemacht haben.


Hunde bestimmter Rassen nach §10 LHundG NRW :
• Alano
• American Bulldog
• Bullmastiff
• Mastiff
• Mastino Espanol
• Mastino Napoletano
• Fila Brasileiro
• Dogo Argentino
• Rottweiler
• Tosa Inu
sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

 

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