Kaltenasen
Ein gut erzogener Hund besitzt
das Privileg der größtmöglichen Freiheit!
 
 Hundetatze
 
 

Geprüfte und anerkannte Sachverständige LHundG NRW Michaela Lorenz.

Als anerkannte Sachverständige nach dem Landeshundegesetz NRW, bin ich berechtigt Sachkundebescheinigungen für große Hunde nach §11 und für Hunde bestimmter Rassen nach §10 zu erteilen.
Für Hunde nach §3 wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt.

Der Sachkundenachweis für Hundehalter ist ein Befähigungsnachweis, mit dem grundlegende theoretische Kenntnisse über Hunde und ihre Haltung belegt werden.
Es handelt sich hierbei um einen Multiple-Choice-Test. Eine Vorbereitung ist empfehlenswert.



Große Hunde nach §11 LHundG :
Als große Hunde gelten Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40cm oder ein Gewicht von mindestens 20kg erreichen.


Hunde bestimmter Rassen nach §10 LHundG:
• Alano
• American Bulldog
• Bullmastiff
• Mastiff
• Mastino Espanol
• Mastino Napoletano
• Fila Brasileiro
• Dogo Argentino
• Rottweiler
• Tosa Inu
sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
 
 

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