Ein gut erzogener Hund besitzt
das Privileg der größtmöglichen Freiheit!
Geprüfte und
anerkannte Sachverständige LHundG NRW Michaela Lorenz.
Als anerkannte Sachverständige nach dem Landeshundegesetz NRW, bin
ich berechtigt Sachkundebescheinigungen für große Hunde nach §11 und
für Hunde bestimmter Rassen nach §10 zu erteilen.
Für Hunde nach §3 wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt.
Der Sachkundenachweis für Hundehalter ist ein Befähigungsnachweis,
mit dem grundlegende theoretische Kenntnisse über Hunde und ihre
Haltung belegt werden.
Es handelt sich hierbei um einen Multiple-Choice-Test. Eine
Vorbereitung ist empfehlenswert.
Große Hunde nach §11 LHundG :
Als große Hunde gelten Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe
von mindestens 40cm oder ein Gewicht von mindestens 20kg erreichen.
Hunde bestimmter Rassen nach §10 LHundG:
• Alano
• American Bulldog
• Bullmastiff
• Mastiff
• Mastino Espanol
• Mastino Napoletano
• Fila Brasileiro
• Dogo Argentino
• Rottweiler
• Tosa Inu
sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.